Sozialrecht (Teilhaberecht)

Arbeitsrecht

Sozialrecht

In sozialrechtlichen Fragen vertrete ich Sie gegenüber Behörden und vor dem Sozialgericht.

Bei Fragen zu einem Bescheid des Jobcenters, der Agentur für
Arbeit
, der Krankenversicherung, der
Familienkasse
, des Sozialamtes
o.ä. berate ich Sie gerne.

Insbesondere im Rahmen des Teilhaberechts stehe ich Ihnen zur Seite und verhelfe Ihnen zu Ihren Ansprüchen im Rahmen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege, der Arbeitsassistenz usw. Dabei unterstütze ich Sie insbesondere bei der Durchsetzung von Leistungen in Form des Persönlichen Budgets, im Arbeitgeber*inmodell und bei der Durchsetzung persönlicher Assistenz.

Arbeitsrecht

Wenn Sie sich gegen eine Abmahnung wenden oder eine Abfindung verhandeln möchten, Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer*in, bei Mobbing und Ungleichbehandlung/Diskriminierung (AGG) haben, berate ich Sie gerne und vertrete Sie gegenüber Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie gekündigt wurden vertrete ich Sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, die innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung zulässig ist. Hier wird überprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war, was in der Regel nur der Fall sein kann, wenn es einen Kündigungsgrund gibt, der betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt ist.